Globalisiertes Chemnitz – Eine Stadtführung
 


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Station »Menschenrechte«

1. Menschenrecht auf Arbeit

»Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie Schutz gegen Arbeitslosigkeit.«
Dies, in Artikel 23 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ formulierte universelle Recht für alle Mitglieder der menschlichen Familie, gilt in der Bundesrepublik nicht für über 5 Millionen Menschen. Der Zusammenhang zwischen Globalisierung und Arbeitslosigkeit scheint nicht offensichtlich. Doch ist die Arbeitslosigkeit zu großem Teil eine direkte Folge
des Strebens des Kapitals nach immer höheren Gewinn. »Der Profit steigt in dem Maße, worin der Arbeitslohn fällt, er fällt in dem Maße, worin der Arbeitslohn steigt«, dies schrieb Marx in »Lohnarbeit und Kapital« 1847. Es ist damals, wie heute an Aktualität kaum zu übertreffen. Denn über den Lohn läßt sich der Profit steigern. Gegenwärtig verdient ein Arbeiter in der Automobilindustrie in Deutschland durchschnittlich das 30fache eines tschechischen Arbeiters, der die gleiche Arbeit verrichtet. In Artikel 23 der Menschenrechtserklärung steht: »Alle Menschen haben [...] das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.« In Europa, in der Europäischen Union, werden die Menschen, die Arbeiter, unterschiedlich entlohnt, sie werden gegeneinander ausgespielt. Dies ist möglich, da in Folge der Globalisierung das Großkapital, Konzerne immer wieder drohen, ihre Produktion zu verlagern, wenn die Arbeiter nicht bereit sind auf Löhne und Zusatzleistungen zu verzichten. In den letzten Jahren kam es mehr und mehr zur Aufgabe von Errungenschaften, welche sich die Arbeiter in jahrelangen Auseinandersetzungen erkämpft haben.

In Deutschland werden sogar von staatlicher Seite Auslandsinvestitionen intensiv gefördert. Baukosten, Beraterhonorare oder Kredite, d.h. der Großteil der Kosten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Ausland und somit im Niedriglohnbereich könne steuerlich abgesetzt werden. Damit wird die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Inland verhindert, es kommt zu Massenentlassungen oder Lohnniveausenkungen und damit zur direkten Verletzungen der Menschenrechte auf Arbeit, gleichen Lohn und soziale Sicherheit.


2. Menschenrecht auf Asyl


»Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.« Der Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist die Konsequenz aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Menschen unterschiedlichster Ansichten und verschiedener Religionen wurden im faschistischen Deutschland verfolgt. Asyl zu finden in anderen Staaten rettete vielen von ihnen das Leben. Heute werden in anderen Gebieten und in neuen Konflikten und Kriegen ebenfalls politisch verfolgt. Sie müssen Angst um ihr Leben und das Leben ihrer Familien haben. Oft bleibt nur die Flucht aus der Heimat. Um diesen Menschen zu helfen , ihnen das Recht auf Leben zu gewährleisten, gibt es das Recht auf Asyl. Dieses Recht wird jedoch durch Globalisierungsprozesse ausgehöhlt und zerstört. Infolge vieler sozialer Konflikt in der Dritten Welt, durch Kriege – auch in Europa – wurden die Flüchtlingsströme größer und die Anzahl der Asylsuchenden erhöhte sich mehr und mehr. Politisch Verfolgte gab es während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien, in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo; sie gibt es in der Türkei, in vielen Staaten Afrikas, in Rußland. Die Liste läßt sich noch lange fortsetzen.

Doch wie steht das Recht auf Asyl mit der Globalisierung in Verbindung? Eine Antwort darauf gibt das heutige Europa, die Europäische Union. Flüchtlingsströme und die Anzahl derjenigen Menschen, die Asyl erhalten, sollen begrenzt werden. Deutschland ist nicht mehr bereit Asylsuchende aus sicheren Drittländern aufzunehmen. D.h. das Recht auf Asyl wird nur noch wenigen zugestanden.

»Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.«

In der »Festung Europa«, die durch den neuen Verfassungsvertrag geschaffen wird, werden die Bedingungen zur Einreise von Bürgern aus Staaten der dritten Welt erschwert. Der Verdacht Wirtschaftsflüchtlinge zu sein, steht permanent im Raum. Ein freizügiger Umgang mit Einwanderern ist nicht mehr gegeben. Die Grenzen werden durch Gesetze und Richtlinien »dicht gemacht«. Es kommt zu einer klaren Trennung zwischen dem Wohlstandsgebiet der Europäischen Union und der Dritten Welt.

In dieser wird der Wohlstand jener erarbeitet, daran teilhaben jedoch darf die Dritte Welt nicht.


Kontakt

amnesty international
Henriettenstraß 5
09112 Chemnitz

Tel.: +49 371 4 33 02 68
Mobil: +49 172 3 78 59 48

e-Mail

Webseite: http://www.amnesty-chemnitz.de/


Literatur

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Karl Marx »Lohnarbeit und Kapital« , »Lohn, Preis und Profit«
  • Menschenrechte, Bundeszentrale für politische Bildung




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Bilder von der unserer Stadtführung am 10. Mai 2007 im York-Center, Chemnitz

Hier findest Du die Termine der bevorstehenden Stadtführungen: Semesterprogramm der Volkshochschule Chemnitz, Bereich Politik (wähle »Globalisiertes Chemnitz«)





 


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